Mit der neuen Corona-Einreiseverordnung (vom 12 Mai 2021), hat die Bundesregierung weitgehende Reiseerleichterungen für Reisende bei der Einreise nach Deutschland beschlossen. Die neue Verordnung ist am 13.05 in Kraft getreten.
Quellen und weiterführende Links:
Neue Coronavirus-Einreiseverordnung, aktuelle
Informationen für Reisende (Bundesministerium für Gesundheit)
Robert Koch Institut (RKI) – u.a. eine aktuelle Länder-Übersicht (Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete) .
Was gilt nun für Geimpfte, Genesene und nicht-geimpfte Reisende nach der neuen Einreiseverordnung?
Auf Grundlage der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung, kann eine vorzeitige Beendigung einer häuslichen Quarantäne dann erfolgen, wenn ein Genesenen-Nachweis, ein Impfnachweis oder ein negatives Testergebnis über das Einreiseportal der Bundesrepublik (https://www.einreiseanmeldung.de) entsprechend übermittelt wird. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens 5 Tage nach der Einreise nach Deutschland vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvarianten-Gebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich. Quelle: Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
Reisende, die nicht geimpft sind, können sich nach der neuen Einreiseverordnung somit „freitesten“. Aus einem Risikogebiet kommend, besteht für den Reisenden somit keine Quarantänepflicht mehr, bei Nachweis eines negativem Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einem PCR Test (nicht älter als 72 Stunden).
Generelle Test-Nachweispflicht für Einreisende nach Deutschland im Luftverkehr.
Die seit März 2021 bestehende Testpflicht für Reisende, die per Flugzeug aus dem Ausland nach Deutschland einreisen, besteht weiter. Unabhängig davon, ob sie sich in einem Risikogebiet (inklusive Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet) aufgehalten haben.
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Foto: © T Job/ Fluggesellschaft.de
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