Die HanseMerkur Reiseversicherung, ERGO Reiseversicherung, Care Concept sowie weitere Reiseversicherer klären wichtige Fragen zum Coronavirus und wann zentrale Reiseversicherungen leisten u.a. die Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung), Reiseabbruch-Versicherung und die Auslandskrankenversicherung (z.B. der Young Travel Reiseschutz).
Seit dem 17.03.2020:
Coronavirus/ COVID-19. Weltweite Reisewarnung !! des Auswärtigen Amtes. Weltweite Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland.
- UPDATE: 12. Mai 2021: Neue Coronavirus-Einreiseverordnung
- UPDATE: 24. Januar 2021: Verschärfte Einreiseregeln für Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten.
- UPDATE: Ab dem 1. Oktober 2020 gelten für das weltweite Ausland differenzierte Reisehinweise und Sicherheitshinweise. Weltweite Reisewarnung bis einschließlich 30. September 2020 verlängert (für alle Länder außer den EU Mitgliedstaaten, Schengen-assoziierten Staaten und dem Vereinigten Königreich. Siehe genaue Definition der Reisewarnung sowie alle "Länder-Ausnahmen" !! ). Hinweise: Bitte beachte auch die individuellen Reise-und Sicherheitshinweise in den Reiseländern !
Wichtiger Hinweis zur Auslandskrankenversicherung für die Langzeitreise (CORONA-SCHUTZ-Leistungen):
Hier eine Übersicht der Reiseversicherer auf diesem Portal, die im Rahmen der Langzeit-Auslandskrankenversicherung auch bei einer COVID-19 Erkrankung im Ausland leisten !!
A: Information der HanseMerkur Reiseversicherung zu Neuabschlüssen in der Auslandskrankenversicherung:
Die Auslandsreise-Krankenversicherung (z.B. die Young Travel Reiseversicherung oder die Familien Langzeit-Auslandskrankenversicherung) leistet im Rahmen der zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen. Dies kann ggf. zu Leistungsausschlüssen führen. Gut zu wissen: Leistungserbringung durch den Versicherer auch bei einer Reisewarnung (bei Reiseantritt!!)
B: Information der ERGO Reiseversicherung.
Frage zur ERGO Langzeit-Auslandskrankenversicherung u.a. für Studenten, Au-Pairs, Schüleraustausch, High School Year, Backpacker und sonstige Langzeitreisende bis 55 Jahre und Aufenthalten im weltweiten Ausland von bis zu 24 Monaten.
- Bei nicht-touristischen Reisen (Student, Au-Pair, Work and Traveller) sowie bei touristischen Reisen (z.B. als Backpacker) ins Ausland, die beginnen, nachdem die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes am 17.03.2020 ausgesprochen wurde, besteht voller Versicherungsschutz im Rahmen der Langzeit-Auslandskranken-Versicherung für lange Auslandsaufenthalte.
- Auslandskrankenversicherung der ERGO schützt auch bei einer Reisewarnung wegen COVID-19 !
C: Information der Care Concept: Anschlussversicherung (!) in der Auslandskrankenversicherung.
Die Care Concept bietet mit dem speziellen Tarif "Care Global" eine Anschlussversicherung von bis zu 6 Monaten aus dem Ausland heraus (z.B. wenn dir der aktuelle Versicherer keine Verlängerung in der bestehenden Auslands-Krankenversicherung anbietet oder dir kündigt). Wichtig zu wissen: Besteht eine Vor-Reiseversicherung, darf die Lücke zur Vorversicherung nicht mehr als 30 Tage betragen. Falls keine Vorversicherung besteht, kann der Versicherungstarif Care Global maximal 30 Tage nach Reiseantritt abgeschlossen werden. Nicht abschließbar ist Care Global für Personen, die sich bei Versicherungsbeginn bereits länger als 24 Monate durchgehend im Ausland aufhalten. Hier alle detaillierten Informationen zum Care Global und eine direkte Abschlussmöglichkeit.
Allgemeiner Hinweis:
Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Zusammenstellung von Informationen. (Stand März 2020). Es gelten immer die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB der Reiseversicherer bzw. Anbieter von Reiseversicherungen.
Häufige Fragen und Antworten FAQs zum Coronavirus und Reisen der HanseMerkur Reiseversicherung
Fragen und Antworten u.a. zur.:
Reiserücktrittsversicherung:
Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?
Ja, die unerwartete und schwere Erkrankung ist ein versichertes Ereignis in der Reiserücktrittsversicherung
Ich habe jetzt Angst zu verreisen. Welche Regelungen gelten in der Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung) bezüglich des Coronavirus?
Nein, die Angst zu erkranken (sog. Psychische Reaktionen u.a. auf Terror, Busunglücke, Krankheiten oder Seuchen) sind kein versichertes Ereignis im Rahmen der Stornierungsversicherung.
Wird die Reiserücktrittsversicherung erstattet, wenn meine Reise nach China oder Italien abgesagt wird?
Die Prämie der Reiserücktrittsversicherung kann auf eine andere Reise umgebucht werden. Findet keine Umbuchung statt, so ist in diesem Fall auch eine Erstattung möglich.
Auslandskrankenversicherung:
Bin ich über die Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur Reiseversicherung während des Auslandsjahres im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus versichert?
Wenn du bei der HanseMerkur Reiseversicherung eine Auslandskrankenversicherung z.B. für deine Langzeitreise, die Young Travel Reiseversicherung, abgeschlossen haben, bist du im weltweiten Ausland umfassend geschützt. Solltest du dich während der Auslandszeit mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort im Ausland anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert!
Dies trifft auch zu, wenn die Weltgesundheitsorganisation den Coronavirus als Pandemie klassifiziert.
Kann ich eine Auslandskrankenversicherung vor Reiseantritt stornieren, wenn ich die Reise aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus nicht antreten kann?
Ja, bitte teile das der HanseMerkur schriftlich mit.
(Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung. Hier weitere Fragen & Antworten der HanseMerkur Reiseversicherung: Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema Coronavirus und Reiseversicherung.)
Werden die Mehrkosten übernommen, wenn ich nicht selbst erkrankt bin, aber aufgrund einer Quarantäne die geplante Reise- oder die Rückreise nicht antreten kann?
Eine evtl. Quarantäne ist nicht versichert. Es handelt sich um einen sogenannten „Eingriff von hoher Hand“. Tipp: Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter oder bei einer Individualbuchung an den jeweiligen Leistungsträger (z.B. die Airline oder das Hotel).
(Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung)
Häufige Fragen und Antworten zum Coronavirus und Reisen der ERGO Reiseversicherung
Die ERGO Reiseversicherung informiert über Ihre Reiseversicherungen und Leistungen im Falle des Coronavirus. Was wird über die Reise-Rücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung und Auslandskrankenversicherung bzw. Reisekrankenversicherung wie und wann geleistet?
Hier die Antworten der ERGO Reiseversicherung:
Informationen zu Ihrer Reiseversicherung der ERGO und COVID-19 (Corona-Virus).
(Quelle: ERGO Reiseversicherung, https://www.reiseversicherung.de/de/service/corona-virus.html)
Häufige Fragen und Antworten zum Coronavirus und Reisen der TravelSecure Reiseversicherung
Die Würzburger Versicherungs-AG gibt aktuelle Hinweise zum Corona-Virus (COVID-19) und den TravelSecure Reiseversicherungen (Reiserücktrittskosten-Versicherung, Reiseabbruchkosten-Versicherung und der Auslandsreisekrankenversicherung. (Quelle: Würzburger Versicherungs-AG/ TravelSecure Reiseversicherungen: https://www.travelsecure.de/images/pdf/Aktuelle-Hinweise-zum-Coronavirus.pdf (Stand:10.03.2020).
Häufige Fragen und Antworten zum Coronavirus (COVID-19) weiterer Reiseversicherer:
Hier eine Auswahl von weiteren Versicherern bzw. Anbietern von Reiseversicherungen und deren FAQs - Häufige Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19):
Weitere hilfreiche Informationen zum Coronavirus und aktuelle Reisewarnungen
- Das Robert Koch Institut informiert auf ihrer Website aktuell über den neuartigen Virus.
- Das Auswärtige Amt informiert über Reisewarnungen in den weltweiten Reisezielen.
Foto: © RSWW.DE
Kommentar schreiben